Sparsaison
09. Jan. - 19. Januar
06. Nov. - 21. Dezember
Mindestmietdauer: 2 Übernachtungen
75,00 €
pro Tag bis 2 Personen
90,00 €
pro Tag ab 3 Personen
10,00 € Aufpreis für jede weitere Person
(maximal 7 Personen)
- + Endreinigung ab 130,00 €
- + Kurbeitrag Oberammergau
Vor-/Nachsaison
20. Jan. bis 02. Februar
17. bis 30. April
11. bis 28. September
Mindestmietdauer: 2 Übernachtungen
100,00 €
bis 2 Personen
115,00 €
ab 3 Personen
10,00 € Aufpreis für jede weitere Person
(maximal 7 Personen)
- + Endreinigung ab 130,00 €
- + Kurbeitrag Oberammergau
Hauptsaison
03. Februar bis 16. April
01. Mai bis 31. Oktober
Mindestmietdauer 4 Übernachtungen
Weihnachten +Silvester
22. Dezember bis 7. Januar ´24
160,00 €
bis 4 Personen
180,00 €
ab 5 Personen
10,00 € Aufpreis für jede weitere Person
(maximal 7 Personen)
+150,00 € Endreinigung (bis 7 Personen)
+ Kurbeitrag Oberammergau
180,00 € 200,00 €
bis 4 Personen ab 5 Personen
+150,00 € Endreinigung (bis 7 Personen)
+ Kurbeitrag Oberammergau
Unsere Hauspreise bei einer Mietdauer von 1 bis 3 Übernachtungen in der Hauptsaison sind inklusive Endreinigung.
Hauspreise: 1 bis 3 Übernachtungen:
1 Tag 4 Personen 350,- €
2 Tage 4 Personen 500,- €
3 Tage 4 Personen 620,- €
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+10,00 € Aufpreis für jede weitere Person / max. 7 Personen
+ Kurbeitrag Oberammergau
Preisdetails
Die angegebenen Preise in der Hauptsaison
sind für eine Mietdauer ab mindestens 4 Übernachtungen gültig.
Die Hauspreise für nur 1 bis 3 Übernachtungen sind nur in den
angegebenen Zeiten der Hauptsaison gültig und sind inklusive Endreinigung.
Aufpreis für 1 Hund max. 30.-€ pauschal. (Mehr Hunde nur nach Absprache)
Mietbedingungen:
Anzahlung: 30% des Mietpreises bei Buchung,
Restzahlung: 3 Wochen vor Anreise.
Kaution: 150.- € / Wohnung
Anreisetag: nach Absprache (nicht immer jeder Tag verfügbar)
An- und Abreisezeit: nach Absprache.
Mindestaufenthalt:
Hauptsaison: 4 Übernachtungen / 1,2 oder 3 Nächte mit Aufpreis
Nebensaison: 2 Übernachtungen
Zahlungsmöglichkeit:
Überweisung
Anfragen bitte immer mit Namen und Telefonnummer !
Kurbeitrag Oberammergau
(1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage.
Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
(2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50 €
(3) Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
(4) Personen mit einer Behinderung ab 70 v.H. sind bei Vorlage eines gültigen Behindertenausweises vom Kurbeitrag befreit. Ebenfalls kurbeitragsfrei ist eine Begleitperson für Schwerbeschädigte mit dem Zusatzvermerk „B“ im Schwerbeschädigtenausweis. Die Befreiung ist innerhalb der in § 6 Abs. 1 genannten Frist nach der Ankunft unter Vorlage des Ausweises bei der Kurbeitragsabrechnungsstelle zu beantragen.
(5) Personen, die sich länger als 3 Wochen (21 Tage) am Stück in Oberammergau aufhalten, sind ab dem 22. Tag von der Kurbeitragspflicht ausgenommen.
Dies gilt nicht für Zweitwohnungsbesitzer im Sinne des § 1, § 7 und § 7a dieser Satzung.
(6) Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.